Rechtsgut ist ein durch die Rechtsordnung geschütztes Gut oder Interesse.[1] Der Rechtsgüterschutz ist Hauptaufgabe des Strafrechts[2] und hat dort strafbarkeitsbeschränkende Funktion. Eine Strafrechtsnorm soll nach der Rechtsgutlehre nur dann legitim sein, wenn sie dem Schutz von Rechtsgütern dient. Anders als nach der Lehre von der Rechtspflichtverletzung[3] oder der Auffassung vom personalen Unrechtsbegriff eines Hans Welzel stellt das Rechtsgutkonzept den Erfolgsunwert einer Handlung in der Vordergrund.[4] Moralische Vorstellungen oder bloße Gefühle werden danach nicht durch das Strafrecht geschützt bzw. bestraft.[5]